
Die Kosten für den Aufenthalt in einer Pflegeinstitution setzen sich wie folgt zusammen:
a) Pensionstaxe
b) Betreuungstaxe
c) Pflegetaxe
Die Pensions- sowie die Betreuungstaxe werden vollumfänglich von der Bewohnerin / dem Bewohner finanziert.
Bei der Pflegetaxe ist ein grosser Teil der Kosten von den Krankenkassen und der öffentlichen Hand (Restfinanzierung Gemeinde) finanziert. Der Bewohner / die Bewohnerin muss nur einen kleinen Teil übernehmen.
Die detaillierten Tarife zu Pensionstaxe, Betreuungstaxe und Pflegetaxe sind in den Taxordnungen (Downloads) aufgeführt.

Ergänzungsleistungen
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV- oder IV-Rente. Für die Geltendmachung von Ergänzungsleistungen können Anmeldeformulare bei der kantonalen Ausgleichskasse bezogen werden.
Hilflosenentschädigung
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung in Ergänzung zur AHV-Rente. Für die Geltendmachung einer Hilflosenentschädigung können Anmeldeformulare bei der kantonalen Ausgleichskasse bezogen werden.
Weitere Informationen und Broschüren zu Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung sind bei der kantonalen Ausgleichskasse erhältlich.

Das Pflegezentrum Baar steht Angehörigen und Gästen, welche die Bewohnerinnen und Bewohner besuchen möchten, jederzeit offen. Ab 20 Uhr ist die Haupteingangstüre geschlossen, und ein Besuch ist über das Betätigen der Aussenklingel möglich.

Ja. Wir freuen uns, Sie bei uns zu einem gemeinsamen Familienessen begrüssen zu dürfen.
Wenden Sie sich an unser Leiter Hotellerie, Herr Vincenzo Fodaro 041 767 54 10 – Er macht Ihnen gerne einen individuellen Menu-Vorschlag!